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04. october 2025

Kurze Information über
Gehalt und Arbeitszeitvorschriften
für Assistenzärzte, Oberärzte und Stationsärzte

Allgemeines
Das Gehaltssystem besteht aus drei Grundgehaltstabellen für Assistenzärzte, Oberärzte und Stationsärzte. Für Assistenzärzte und Oberärzte gibt es darüber hinaus zentral vereinbarte Leistungszulagen (deren Umfang davon abhängig ist, wie weit die Fortbildung fortgeschritten ist), und für Oberärzte ist ferner eine Oberarzt-Zulage vereinbart. Hinzu kommen eventuelle dezentral vereinbarte Zulagen, die Sie auch auf der Homepage finden können.

Die angeführten Beträge sind die in den Kreisen ab dem 1. Oktober 2004 gültigen Sätze.

Grundgehalt
Die neue Grundgehaltstabelle1 für Assistenzärzte besteht aus 2 Stufen. In den ersten 5 Jahren wird man auf Stufe 1 eingestuft (24.100,83 dkr.), und nach 5 Jahren ist man auf der Schlussstufe (26.265,33 dkr.) (siehe Übergangsregelung).

Für Oberärzte gibt es nur ein Grundgehalt unabhängig vom Dienstalter. Das Grundgehalt für Oberärzte beträgt 30.341,50 dkr. (siehe Übergangsregelung).

Das neue Grundgehalt der Stationsärzte hat ebenfalls nur eine Stufe von 42.363,83 dkr. mit eingerechnet.

Leistungszulagen
Alle Ärzte - abgesehen von Stationsärzten - erhalten eine Zulage, deren Umfang davon abhängig ist, wie weit die Fortbildung fortgeschritten ist.

Wenn man die Erlaubnis des Dänischen Gesundheitsamts zur selbständigen Tätigkeit besitzt, erhält man eine Zulage von 2.783,00 dkr. pro Monat. Diese Zulage wird jedoch spätestens nach einer 2jährigen Beschäftigung als Arzt gewährt.

Wenn man das 1. Jahr der fachärztlichen Ausbildung durchgeführt hat - z.B. eine 1jährige Einführungsstelle oder das 1. Jahr eines allgemeinen Praktikums - wird die Zulage auf 4.169,83 dkr. pro Monat erhöht

Hat man die fachärztliche Anerkennung des Dänischen Gesundheitsamts, wird die Zulage auf 5.228,75 dkr. pro Monat erhöht.

Rentenbeiträge
Die Rentenbeiträge betragen 15,79% des Grundlohnes und Leistungszulage. Dezentral vereinbarte Zulagen sind auch rentenbeitragspflichtig, es sei denn es besteht eine andere Vereinbarung.
 


Dezentrale Zulagen
Auber dem zentral vereinbarten Gehalt ist es möglich, dezentrale Verein-barungen über Leistungs- und Funktionsgehälter zu treffen. Die über dezentrale Zulagen ausgefertigten Vorverträge sind auf der Homepage Yngre Lægers www.fayl.dk abrufbar.

Wechselschichtzuschlag u.a.
Für Dienst an Werktagen von 20-08 und an Wochenenden von 8-20 wird ein Zuschlag von 49,30 dkr. pro Stunde gewährt. Für Dienst an Wochenenden
20-08 wird ein Zuschlag von 82,59 dkr. pro Stunde gewährt.

Für fehlende Ankündigung von Überstunden und/oder umgeschichteten Diensten (unter 72 Stunden) wird ein Zuschlag von 318,90 dkr. pro Mal gewährt. Bitte selbst eintragen.

Übergangsregelung
Am 31. März 2000 wurde eine Übergangsregelung für Assistenz-ärzte und Oberärzte getroffen, die ein Dienstalter von 8 Jahren und darüber haben. Statt den neuen Grundgehaltstabellen zu folgen, folgen diese Ärzte einem Grundgehaltsvorgang, der in grobem und ganzen der alten Grund-gehaltstabelle entspricht.

Nur das Dienstalter des Arztes ist entscheidend für die Fortsetzung der Über-gangsregelung. Bei Stellungswechsel bleibt die Übergangsregelung somit erhalten.

Bereitschaftshäufigkeit
Bei Nichteinhaltung der Regeln über Bereitschaftshäufigkeit aufgrund von Vakanzen, Ferien oder sonstigem sind die Stunden nach 18.00 Uhr der überzähligen Bereitschaftsdienste auszuzahlen.

Dienstzeit und Normperiode
Die Dienstzeit beträgt 37 Stunden der Woche. Die Dienstzeit ist so zu planen, dass sie im Laufe einer Normperiode durchschnittlich 37 Stunden pro Woche entspricht.

Die Normperiode beträgt 14 Wochen, kann jedoch nach Vereinbarung mit dem Assistenzärztekollegium auf mindestens 4 Wochen und höchstens 26 Wochen geändert werden.

Ihr Dienstplan mub mindestens 4 Wochen im voraus vorliegen.

Überstunden
Wenn die Normperiode beendet ist, wird die gesamte Arbeitsstundenzahl berechnet. Beträgt sie mehr als durchschnittlich 37 Stunden pro Woche, machen die überschüssigen Stunden die Mehrarbeit aus. Überstunden müssen mit einem Zuschlag von 50% abgefeiert werden, d.h. 1 Überarbeitsstunde wird mit 1,5 Stunden abgefeiert. Werden die Überstunden nicht im nächstfolgenden Kalendermonat abgefeiert, müssen sie zum Überstundensatz (normalen Stundenlohn + 50%) ausgezahlt werden.

Ankündigung
Wird die Mehrarbeit nicht mindestens 72 Stunden vor Arbeitsanfang ange-kündigt, steht Ihnen ein Ankündigungszuschlag von 318,90 dkr. pro Mal zu. Bitte selbst eintragen.

Mehrarbeit in Verbindung mit einem geplanten Dienst lösen nur Ankündigungs-zuschläge aus, wenn die Mehrarbeit mehr als 3 Stunden beträgt.

Das Abfeiern von Überstunden muss mindestens 3 Tage vor Beginn des Abfeierns angekündigt werden.

Normaldienst und Bereitschaft am Dienstort
Stunden mit Tagesdienst oder Bereitschaft am Dienstort werden Stunde für Stunde in die Arbeitszeit einbezogen ungeachtet der Belastung.

Bereitschaftsdienst auberhalb des Dienstortes
Bereitschaftsdienst auberhalb des Dienstortes besteht aus zwei Elementen, nämlich Bereitschaft und effektiver Arbeit.

Die Bereitschaft wird mit 1/3 Stunden pro Stunde entlohnt. Die Stunden können entweder in die 37stündige Arbeitswoche eingerechnet oder mit normalem Stundenlohn entlohnt werden.

Die effektive Arbeit während des Bereitschaftsdienstes wird in die Arbeitszeit eingerechnet und je angebrochene Stunde berechnet. Das Assistenzärzte-kollegium kann eine Vereinbarung über die durchschnittliche Bereitschafts- belastung treffen. Wenn keine Vereinbarung getroffen ist, wird die Belastung laufend berechnet. Besteht Uneinigkeit über die Bereitschaftsdienstbelastung, kann eine Berechnung hierüber angestellt werden. Vergessen Sie nicht, eventuelle örtliche Vereinbarungen zu kündigen.

Bereitschaftsdienst auberhalb des Dienstortes erfordert einen vorherigen Normaldienst oder Bereitschaft am Dienstort von mindestens 6 Stunden.

Bereitschaftsdienstbelastung
Bei einer Bereitschaft dürfen Sie während einer Normperiode im Durchschnitt mit höchstens 13 Stunden belastet werden. Wenn das Assistenzärztekollegium eine Vereinbarung über eine Verkürzung der Ruhezeit getroffen hat, kann die Belastung durchschnittlich bis zu 16 Stunden betragen.

Bei Abend/Nachtdienst ist eine Belastung von 16 Stunden zulässig, auch wenn keine Vereinbarung getroffen ist.

Die Belastung wird exklusive der Dienstwechselüberschneidung berechnet.

Bereitschaftsdiensthäufigkeit
Wenn Sie Normaldienst haben, dürfen Sie während einer Normperiode maximal alle sechs Tage nach 18.00 Uhr im Dienst sein - d.h. 16 Male bei einer Normperiode von 14 Wochen (14 Wochen mal 7 Tage durch 6).

Urlaubsperioden werden von der Normperiode abgezogen, bevor die Bereitschaftsdiensthäufigkeit berechnet wird.

Entsprechendes gilt für Bereitschaftsdienst am Dienstort. Haben Sie einen Dienst am Dienstort nach 18.00 Uhr geplant, sind Sie von dieser Regelung umfasst, auch wenn Sie eine spätere Bereitschaft auberhalb des Dienstortes haben.

Bereitschaft auberhalb des Dienstortes nach 18.00 Uhr darf während einer Normperiode höchstens alle 3 Tage ausgeübt werden. Wenn Sie beides haben, dürfen Sie im Durchschnitt höchstens alle 5 Tage Bereitschaftdienst haben.

Haben Sie häufiger Bereitschaftsdienst aufgrund von Vakanzen, Ferien oder sonstigem, müssen die Stunden der zu häufigen Diensten nach 18.00 Uhr als Mehrarbeit ausgezahlt und nicht in die Normstundenberechnung eingerechnet werden.

Ruhezeit
Die Ruhezeit zwischen einem 2tägigen Hauptdienst muss 11 Stunden betragen. Das Assistenzärztekollegium kann jedoch vereinbaren, dass diese Ruhezeit auf 8 Stunden reduziert wird.

Während der Bereitschaft können Sie drei Anrufe entgegennehmen, ohne dass die Ruhezeit unterbrochen wird.

Freie Tage
Sie müssen jede Woche mindestens einen freien Tag haben. Das Assistenz-ärztekollegium kann jedoch einen Abstand von bis zu 12 Tagen zwischen jedem freien Tag vereinbaren. Der freie Tag muss mindestens 35 Stunden betragen. Ist die Ruhezeit auf 8 Stunden reduziert worden, muss der freie Tag mindestens 32 Stunden betragen.

Bei Dienst an einem Sonntag steht Ihnen in der folgenden Woche ein anderer freier Tag zu.

Während einer Normperiode müssen Sie unter allen Umständen durch-schnittlich 2 freie Tage pro Woche haben.

Nur in aubergewöhnlichen Fällen kann Ihnen auferlegt werden, häufiger als jedes zweite Wochende zu arbeiten.

25. oktober 2004




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Sidst opdateret af webmaster, den 14. april 2006
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